Finanzielle Aspekte der Behandlung

Die Kosten

In meiner Praxis biete ich sowohl systemische Beratung, als auch therapeutische Leistungen (Heilpraktikergesetz, Heilpr HeilprG) an.

 

Jeder Beratung und Therapie geht ein 90-minütiges Anamnesegespräch voraus, das mit 150 Euro vergütet wird.

 

Eine Beratungs- und Therapieeinheit dauert circa 60 Minuten. Mein Honorar beträgt 110 Euro pro Einheit.

Gelegentlich ist es sinnvoll, einzelne längere Einheiten bis zu 90 Minuten einzuplanen. Hierfür ändert sich das Honorar entsprechend.

 

Beraterische Tätigkeiten sind umsatzsteuerpflichtig. Heilkundliche Tätigkeiten im Sinne von Psychotherapie sind nach dem Heilpraktikergesetz von der Umsatzsteuer befreit, gemäß § 4 Nr. 14 UStG.

„Das Leben findet im Kopf statt. Es kommt darauf an, wie du es siehst“

 

Janosch


Die Kostenerstattung

Für privat Versicherte

Die Kosten für eine systemische Therapie oder therapeutische Leistung als Heilpraktikerin für Psychotherapie können ihnen von einigen privaten Krankenkassen anteilig erstattet werden. Bitte setzen sie sich diesbezüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Für gesetzlich Versicherte

Bitte beachten Sie, dass ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechne. Je nach Ihren vertraglichen Bestimmungen ist es manchmal möglich, therapeutische Heilbehandlungen erstattet zu bekommen, wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben und diese die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt.


Vorteile für Selbstzahler

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse setzt die Diagnose einer psychischen Störung mit Krankheitswert im Sinne des ICD 10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen) voraus. Die Bearbeitung persönlicher oder sozialer Konflikte, die oft ebenfalls eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität darstellen, sind grundsätzlich nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten.

Die Aufnahme einer vom Kassensystem unabhängigen Behandlung als Selbstzahler bietet neben den anfallenden Kosten auch einige Vorteile:

  • Es gibt keine lange Wartezeit. Sie können zeitnah mit der Therapie beginnen.
  • Sie hinterlassen keine Daten. Ihre Krankenkasse wird nicht informiert.
  • Sitzungsanzahl, -dauer und -frequenz können genau auf Ihre Bedürfnisse und Erfordernisse abgestimmt werden. Die Sitzungsanzahl liegt meist deutlich unter der von Krankenkassen bewilligten Sitzungszahl.
  • Für die Abrechnung muss keine psychiatrische Diagnose gestellt werden. So kann der Fokus auf der Ressourenorientierung bestehen bleiben und wird nicht durch äußere Rahmenbedingungen defizitorientiert.
  • Im Rahmen einer Familientherapie braucht nicht über ein Familienmitglied als „Indexpatienten“ eine Indikation gestellt werden, die mit einer Diagnose registriert wird.
  • Sie können zu zweit, zu dritt, als ganze Familie oder mit anderen Bezugspersonen zu uns kommen. Innerhalb des Behandlungsprozesses kann variiert werden, wer aktuell die größte Unterstützung benötigt. Unterschiedliche Konstellationen an Familienmitgliedern sind denkbar und variabel.